Die perfekte Auslandskrankenversicherung Travel Secure für Au-pair

Ein Auslandsaufenthalt als Au-pair zeigt Ihnen neue Perspektiven auf. Mit der Travel Secure Auslandskrankenversicherung für Au-pairs können Sie sorgenfrei Erfahrungen sammeln. Sie lernen ein neues Land kennen und perfektionieren Ihre Sprachkenntnisse. Sie sind Gasteltern und wollen ein Au-pair aufnehmen? Damit Sie als Au-pair, bzw. als Gasteltern richtig abgesichert sind, informieren wir Sie hier über unsere Versicherungsprodukt Travel Secure, eine Auslandskrankenversicherung für Au-pairs, die ins Ausland gehen (Outgoing) und für Au-pairs, die nach Deutschland kommen (Incoming).

Wichtiger Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass für Reisen in die USA, die eine Dauer von drei Monaten überschreiten, ein gültiges USA-Visum Voraussetzung ist. Hierfür ist eine gültige Auslandskrankenversicherung vorgeschrieben. Eine Aufstellung der verschiedenen Visa für befristete Aufenthalte in den USA finden Sie hier.

Noch nicht genau das Richtige gefunden? Nicht alle Bedürfnisse sind gleich. Und nicht jeder Versicherungsumfang ist identisch. Um genau den passenden Auslandskrankenschutz zu finden, nutzen Sie unseren Vergleichsrechner für die Auslandskrankenversicherung.

Auslandskrankenversicherung Vergleichsrechner

Beiträge für die Auslandsreisekrankenversicherung Travel Secure für Au-pairs

Der Tarif ist gültig für Personen bis 35 Jahre, die im Ausland als Au-pair tätig sind. Die maximale Versicherungsdauer beträgt 1 Jahr, der Mindestbeitrag ist der Beitrag für 1 Monat. Versicherungsschutz kann nur für volle Monate beantragt werden.

Tarif weltweit ohne USA / Kanada
weltweit mit USA / Kanada

 

Auslandskrankenversicherung

 

33 €
99 €

 

Reisehaftpflicht-/Reiseunfallversicherung

 

4 €
4 €

Leistungen der Auslandskrankenversicherung für Au-pair

  • ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • medizinisch notwendiger Rücktransport
  • unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel
  • Medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Rehabilitationsmaßnahmen als Anschlussheilbehandlung
  • ärztliche Betreuung und Behandlung von Schwangerschaften

Produktinformation Travel Secure Auslandskrankenversicherung Au-pair

Allgemeine Versicherungsbedingungen Travel Secure Auslandskrankenversicherung Au-pair

Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung

Um noch besser abgesichert zu sein, empfehlen wir ergänzend zur Auslandsreisekrankenversicherung auch den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung.

Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen:

  • während Ihres Au-pair-Aufenthaltes
  • rund um die Uhr, 24-Stunden
  • unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat

Die Versicherungssummen der Reiseunfall-Versicherung:

  • Versicherungssumme für Invalidität 30.000,- EUR
  • Versicherungssumme bei Unfall-Tod 15.000,- EUR
  • Bergungskosten 5.000,- EUR

Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie vor folgenden Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:

  • Tod
  • Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden)
  • Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)

Weitere Leistungen der Reisehaftpflicht-Versicherung

  • Prüfung ob Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können
  • Nach Prüfung der Sachlage, Auszahlung der Entschädigung nach Deckungssumme
  • Abwehr unberechtigter Forderungen

Die Versicherungssumme der Reisehaftpflicht-Versicherung

  • 3.000.000,- EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden

Ihre Vorteile bei Abschluss der Au-pair Reiseversicherung:

  • Erleichterung der Visaerteilung
  • Sicherheit für die Gasteltern
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
  • keine Gesundheitsprüfung

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Höchstalter für den Vertragsabschluss ist das 35. Lebensjahr
  • Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise, längstens für ein Jahr. Die Versicherung kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden.